Neue E-Books

  KOOP-Bibliothek © Petra Woelki

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alle Zugriffe sind nur aus dem Hochschulnetz oder via VPN möglich.

Zur Benutzung von E-Books:

Als allgemeine verbindliche Information gilt vor allem das §60 Urheberrecht

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass das Herunterladen und Abspeichern eines pdfs rechtlich als Kopie/Vervielfältigung gilt.

Für eigene wissenschaftliche Zwecke darf man sich das pdf herunterladen (soweit möglich) und speichern (Lt. § 60c zu 75 %).

Man darf den Link auf das pdf weitergeben (z. B. den Permalink auf den Katalogeintrag der UB), das pdf selber nicht (das wäre Verbreitung einer Kopie).

Man darf das pdf zu dem vom Urheberrecht erlaubten Teil (zzt. 15 %) ausdrucken für in § 60 genannte Zwecke, es darf nicht weitergeben werden.

Darüber hinaus setzen viele E-Book-Anbieter weitere Nutzungsschranken, die so vielfältig sind, wie die Anbieter selbst. Diese ergeben sich aus den Lizenzvereinbarungen, den technischen Einschränkungen beim Zugriff (Authentifizierung, DRM) und besonderen Bedingungen einzelner Anbieter (z.B. bezüglich Semesterapparaten und Fernleihe)